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ArbG Trier, 24.05.2018 - 2 Ca 1495/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 24.05.2018 - 2 Ca 1495/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
Entgelt - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Beweislast - …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 24.5.2018, Az.: 2 Ca 1495/17, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Trier hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 24.05.2018 - 2 Ca 1495/17 - abgewiesen.
unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 24.05.2018, 2 Ca 1495/17, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 11.286,69 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2018 zu zahlen.